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Aktuelle Corona Massnahmen im Kanton Zürich! Verlängerung und Anpassung der Massnahmen bis Ende Oktober 2020 Per 1. Oktober verlängert der Regierungsrat die seit dem 27. August 2020 geltenden Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie bis Ende Oktober 2020 mit einigen Anpassungen: Erhebung der Kontaktdaten von Freiern. In der Stadt Zürich kam es zu Infektionen im Prostitutionsgewerbe. Kontaktlisten wurden nur vereinzelt und mangelhaft geführt. Aufgrund dieser Tatsache konnten Freier nicht kontaktiert werden und es bestand das Risiko, dass sich solche bei Prostituierten mit dem Coronavirus ansteckten, ohne dass ein effizientes und wirkungsvolles Contact Tracing möglich war. Um dies zu verhindern, sind sämtliche Anbietende von Prostitution künftig verpflichtet, die Kontaktdaten von Freiern zu erheben und zu verifizieren.
Nachlesen kann man die aktuelle Verordnung hier: https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2020/09/verlaengerung-und-anpassung-der-massnahmen-zur-bekaempfung-der-covid-19-epidemie.html |